Die Reform hat die Fristen verändert: Der beschleunigte 3-Jahres-Weg wurde zum 1. November 2025 abgeschafft. Maßgeblich ist nun in der Regel die Fünf-Jahres-Frist (§10 StAG).
Die Kernvoraussetzungen - fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt - Deutschkenntnisse (in der Regel B1) - bestandener Einbürgerungstest - gesicherter Lebensunterhalt
Die Mehrstaatigkeit ist weiterhin möglich.
Wie Mila hilft Mila zählt anrechenbare Aufenthaltsmonate ab dem Einreisedatum und zeigt Meilensteine wie die Einbürgerungsfähigkeit an — die Anrechenbarkeit bleibt die anwaltliche Einschätzung.
Stand 2026, ohne Gewähr. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.